Förderfreunde Gloria-Theater e.V.
Bad Säckingen

Wir über uns

Der Verein Förderfreunde Gloria-Theater e.V. (abgekürzt auch »FFGT« genannt) wurde im Juli 2007 gegründet, angeregt und begeistert vom Engagement der beiden Jung-Unternehmer Jochen Frank Schmidt und Alexander Dieterle, die als Spielstätte für ihre Musical Produktion »lichterloh« das etwas herunter gekommene Gloria-Theater in Bad Säckingen entdeckt hatten.

Nach dem Motto »Menschen, die noch Ziele haben, soll man unterstützen« (das ist übrigens ein Zitat aus dem Musical), fanden sich spontan eine Reihe von Leuten zusammen, um genau diese Unterstützug zu leisten und zu fördern. Allerdings soll diese Unterstützung vor allen Dingen dem Erhalt des Gloria-Theaters als Spielstätte für viefältige Veranstaltungen dienen.

Der Vorstand des Vereins setzt sich aus folgenden Personen zusammen (v.l.n.r.):

FfGT Vorstand
Bild: Bernadette André
  • René Heutz, Beirat
  • Heike Rieck-Leibrock, 2. Vorstand
  • Werner Zimmermann, 1. Vorstand
  • Johanne Schöner, Beirätin
  • Eckhard Schlenker, Schriftführer

  • nicht im Bild
  • Kerstin Guhl, Schatzmeisterin
  • Dr. Ute Großkopf, Beirätin
Hier erhalten Sie eine Übersicht über geplante oder bereits durchgeführte Fördermassnahmen unseres Vereines.

Auszug aus unserer Vereinssatzung   [ Klicken Sie hier, um das ganze Dokument anzuzeigen. ]

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Kunst und Kultur zur Sicherung des langfristigen Überlebens des Gloria-Theaters als Kulturstätte in Bad Säckingen.

(2) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch

  1. die Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes mit seinem besonderen Flair aus den fünfziger Jahren sowie dessen Kulturbetriebs
  2. die Initiierung und / oder Förderung neuer Kulturprojekte
  3. die Förderung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Produktionen im Gloria-Theater Bad Säckingen
  4. den Erhalt von Kulturgütern
  5. die Förderung von Künstlern, insbesondere der Musik, der bildenden Kunst und der Literatur
  6. die Hinführung von Kindern und Jugendlichen zu Kunst und Kultur
  7. Werbemassnahmen zur Gewinnung neuer Mitglieder
(3) Der Verein versteht sich als Brücke zwischen der Öffentlichkeit und den wirtschaftlichen Betreibern. Er pflegt den Informationsaustausch mit den Besitzern und Pächtern des Gloria-Theaters und übt diesen gegenüber eine beratende Funktion aus. Er ist aber in seinen Beschlüssen autonom und unterliegt keinerlei Weisungsbefugnis.

(4) Der Verein ist sowohl politisch wie konfessionell neutral. Er beschränkt sich in seinen Aussagen in der Öffentlichkeit auf Themen, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen.

(5) Die wirtschaftliche Subventionierung der Betreiber des Gloria-Theaters ist kein Vereinszweck.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in Bezug auf die Förderung von Kultur.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

(3) Mittel, die dem Verein zufließen sowie etwaige Gewinne, dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden.

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