Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für
unsere Ziele engagieren. Lassen Sie sich von diesem in der Region einzigartigen Kulturprojekt
begeistern und bringen Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können über eine Mitgliedschaft bei
den Förderfreunden ein.
Wir freuen wir uns auf Sie!
Den Aufnahmeantrag können Sie hier runterladen und an die auf dem Formular angegebene Adresse schicken, oder eingescannt per eMail an info(at)ffgt.de.
Die Jahresbeiträge des Vereins sind wie folgt festgelegt:
Einzelmitgliedschaft | 30,00 Euro |
Paarmitgliedschaft | 50,00 Euro |
Jugendliche unter 18 Jahre | 10,00 Euro |
Ermässigte
Mitgliedschaft (Jugendliche über 18 Jahre, Studenten, Zivildienst Leistende) |
15,00 Euro |
IBAN DE27 6845 2290 0077
0286 52
bei der Sparkasse Hochrhein
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden,
die sich zu den Vereinszielen bekennt.
(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen. Bei
beschränkt Geschäftsfähigen ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu
unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den
beschränkt
Geschäftsfähigen.
(3) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung eines
Antrags ist diese dem Antragsteller schriftlich zu begründen. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft
besteht
nicht.
(4) Die Mitgliedschaft beginnt mit Zahlung des Beitrags, sie endet mit Tod,
Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
(5) Ein Austritt hat durch eine schriftliche Erklärung zu erfolgen. Bei
beschränkt Geschäftsfähigen ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen
Vertreter zu unterschreiben.
(6) Ein Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen, wobei
eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten ist.
(7) Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des
Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
Vor dem Beschluss ist das betroffene Mitglied zu hören.
(8) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, die im ersten Quartal
eines Geschäftsjahres fällig werden. Die Beitragshöhe wird vom Vorstand vorgeschlagen
und durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
(9) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins, insbesondere bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins.
Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden.